RECHTSGEBIETE
Beate Kahl
 
Beate Kahl
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
privates Baurecht
Versicherungsrecht
 
 
Versicherungsrecht
Sie hatten einen Unfall mit schweren Folgen und Ihre Unfallversicherung will nicht zahlen? Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, doch die private Berufsunfähigkeits-versicherung (BU-Versicherung) hilft Ihnen nicht?
Ein Brand- oder Wasserschaden ist aufgetreten und die Gebäudeversicherung  lehnt Ihre Eintrittspflicht ab?
Sie haben jemandem einen Schaden zugefügt und Ihre Haftpflichtversicherung verweigert den Schadenersatz?

Die Verweigerung der Versicherung ist oftmals nicht rechtens.

Spätestens dann, wenn die klare Absage der Versicherung vorliegt, ist der Gang zu einem Anwalt unverzichtbar. Denn oft geht es um Ihre finanzielle Existenz.
Häufig kommt von der Versicherung der Einwand, dass bereits beim Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Oft wird bei der BU-Versicherung in Frage gestellt, dass der Betreffende tatsächlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung lehnt dann jede Leistung ab. Bei der Gliedertaxe in Unfallversicherungen gibt es Streit um die Höhe der zu zahlenden Summe. Bei der Haftpflichtversicherung geht es häufig um die Frage der Mitschuld.
Für Sie stehen die Fragen: Wie geht es weiter? Beruflich, familiär und überhaupt? Kann ich mich mit meiner Versicherung überhaupt anlegen? Welche Chancen habe ich?
Rechtsanwältin Kahl kennt die Probleme aus zahlreichen Versicherungsfällen. Sie hat sich in den letzten Jahren auf das Versicherungsrecht spezialisiert und verfügt inzwischen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz auf diesem Rechtsgebiet. Sie berät Sie, verhandelt für Sie mit den Versicherungen und Versicherungsmaklern und setzt Ihre Ansprüche bei Scheitern der Verhandlungen gerichtlich durch. 

 

  AKTUELLES
Kündigungsfristen in § 622 BGB europarechtswidrig


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