RECHTSGEBIETE
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Martina Stoof
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Familienrecht
Erbrecht
 
 
Erbrecht                                               
Im Erbrecht zeigt sich immer wieder die Notwendigkeit, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Für die Hinterbliebenen sind diese Vorsorgemaßnahmen teilweise von existenzieller Bedeutung.
 
Wir beraten und betreuen Sie individuell und umfangreich und erstellen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen:
 
Einzeltestamente
Gemeinschaftliche Testamente
Erbverträge
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
 
Nach einem Todesfall kommt auf die Angehörigen neben der emotionalen Belastung oft noch die Klärung organisatorischer und rechtlicher Fragen zu. Eine anwaltliche Beratung schafft Klarheit und ist häufig unumgänglich. Ausführlich erörtern wir sodann mit Ihnen die erbrechtlichen Folgen. Bei Bedarf erläutern wir Ihnen Möglichkeiten von Erbauseinandersetzungen und machen gegebenenfalls Ihre Rechte geltend.
 
Unsere Beratung und Betreuung erfasst im Einzelnen:
 
Erbscheinverfahren
Erbfolge
Erbschaftsauseinandersetzung
Erbschaftsausschlagung
Anfechtung von letztwilligen Verfügungen
Geltendmachung von Rechten, insbesondere Auskunftsansprüche
Erbanteile
Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungsansprüche
Schenkungen
Vermächtnisse
 

  AKTUELLES
Kündigungsfristen in § 622 BGB europarechtswidrig


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  KONTAKT

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