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Erbrecht |
| Im Erbrecht zeigt sich immer wieder die Notwendigkeit, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Für die Hinterbliebenen sind diese Vorsorgemaßnahmen teilweise von existenzieller Bedeutung. |
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| Wir beraten und betreuen Sie individuell und umfangreich und erstellen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen: |
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| Einzeltestamente |
| Gemeinschaftliche Testamente |
| Erbverträge |
| Vorsorgevollmachten |
| Patientenverfügungen |
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| Nach einem Todesfall kommt auf die Angehörigen neben der emotionalen Belastung oft noch die Klärung organisatorischer und rechtlicher Fragen zu. Eine anwaltliche Beratung schafft Klarheit und ist häufig unumgänglich. Ausführlich erörtern wir sodann mit Ihnen die erbrechtlichen Folgen. Bei Bedarf erläutern wir Ihnen Möglichkeiten von Erbauseinandersetzungen und machen gegebenenfalls Ihre Rechte geltend. |
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| Unsere Beratung und Betreuung erfasst im Einzelnen: |
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| Erbscheinverfahren |
| Erbfolge |
| Erbschaftsauseinandersetzung |
| Erbschaftsausschlagung |
| Anfechtung von letztwilligen Verfügungen |
| Geltendmachung von Rechten, insbesondere Auskunftsansprüche |
| Erbanteile |
| Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungsansprüche |
| Schenkungen |
| Vermächtnisse |
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